Aus TMG
wird DDG

DDG in Aktion!

Das neue Digitale Dienste Gesetz ist da: Website-Betreiber müssen handeln. Seit 14. Mai 2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG); das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde unbenannt in Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

Änderungen für Webseitenbetreiber


Handlungsbedarf besteht nun für (fast) jeden Websitebetreiber: Um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, müssen Impressum, Cookiebanner und Datenschutzerklärung jetzt auf Aktualität geprüft werden. Die Pflicht zur Angabe eines Impressums ergibt sich jetzt aus dem DDG § 5 statt wie zuvor aus § 5 TMG. Regelungen aus TTDSG finden sich nun im TDDDG.

Anpassungsbedarf u.a. beim Impressum


Mit dem DDG erfolgt eine Anpassung des nationalen Rechts an den Digital Services Act (DSA) der EU. Der DSA fokussiert auf zwei Bereiche:


  • Förderung der reibungslosen Funktion des Binnenmarktes für Vermittlungsdienste 
  • Unterstützung eines vertrauenswürdigen, vorhersehbaren und sicheren Online-Umfelds
Anpassung vom Impressum

Wen betreffen die Neuerungen?


Die gesetzlichen Neustrukturierung betreffen Anbieter digitaler Dienstleistungen genauso wie alle Betreiber von Webseiten. Es gilt: Wer bisher ein Impressum angeben musste, ist dazu auch weiterhin nach DDG verpflichtet. Alle Angaben und die Datenschutzerklärung insgesamt müssen auf dem aktuellen Stand sein.


Wir beraten euch gerne zu allen relevanten Änderungen und übernehmen die Umsetzung. Nehmt Kontakt zu uns auf!